Mit Baukindergeld ins Eigenheim
Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Der staatliche Zuschuss soll bis zu einer Einkommensgrenze von jährlich 75.000 Euro (plus 15.000 Euro pro Kind) zu versteuerndem Haushaltseinkommen bundesweit gewährt werden. Erfahren Sie hier, was es mit dem Baukindergeld genau auf sich hat wie Sie mit UC immobilien davon profitieren können.
Wozu ist das Baukindergeld gedacht und wer kann es beantragen?
Das Baukindergeld soll Familien dabei unterstützen Wohneigenheim zu finanzieren. Der staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Baukindergeld können bundesweit alle Familien mit einem oder mehreren Kindern beantragen. Ihr jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf allerdings 75.000 Euro nicht überschreiten, wobei diese Grenze pro Kind um 15.000 Euro angehoben wird. Das bedeutet, dass die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro liegt, für Familien mit zwei Kindern bei 105.000 Euro usw. Die Kinder müssen unter 18 Jahren alt sein und bei den Eltern wohnen. Nach dem Einzug in das Eigenheim muss als Nachweis eine Meldebestätigung vorgelegt werden.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Für jedes Kind ist ein jährlicher Betrag von 1.200 Euro vorgesehen, verteilt auf 10 Jahre. Sie erhalten also pro Kind in 10 Jahren insgesamt 12.000 Euro. Für zwei Kinder erhalten Sie in 10 Jahren 24.000 Euro, für drei Kinder 36.000 Euro usw.
Wie Sie vom Baukindergeld profitieren
Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus erwerben möchten und die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllen, dann erhalten Sie vom Staat einen jährlichen Beitrag zur Finanzierung Ihrer Immobilie. Den staatlichen Zuschuss erhalten Sie natürlich auch, wenn Sie über UC immobilien ein Haus bauen oder erwerben.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Baukindergeld haben, dann stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.